Regel 8. Belehrung, Spiellinie angeben

Erklärungen

Belehrung ist jede Art von Rat oder Anregung, welche einen Spieler in seiner Entscheidung über seine Spielweise, die Schlägerwahl oder das Verfahren bei einem Schlag beeinflussen könnte.

Unterrichtung über Regeln oder über allgemein Kenntliches wie die Lage von Hindernissen oder die Flaggenposition auf dem Grün ist nicht Belehrung.

Spiellinie ist die Richtung, welche nach der Absicht des Spielers sein Ball nach einem Schlag nehmen soll, zuzüglich eines angemessenen Abstands beiderseits der beabsichtigten Richtung. Die Spiellinie erstreckt sich vom Boden senkrecht nach oben, jedoch nicht über das Loch hinaus.

8-1. Belehrung

Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler niemandem im Wettspiel, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen. Ein Spieler darf während einer festgesetzten Runde nur seinen Partner oder beider Caddies um Belehrung bitten.

8-2. Spiellinie angeben

a. Außerhalb des Grüns

Außer auf dem Grün darf sich ein Spieler die Spiellinie von jedermann angeben lassen, doch darf niemand vom Spieler auf der oder nahe bei der oder auf einer Verlängerung der Linie über das Loch hinaus postiert werden, während der Schlag gespielt wird. Jedes Zeichen, das beim Spielen eines Lochs vom Spieler oder mit seinem Wissen zum Angeben der Linie gesetzt wird, muß vor dem Spielen des Schlags entfernt werden.

Ausnahme: Flaggenstock bedienen oder hochhalten - siehe Regel 17-1.

b. Auf dem Grün

Befindet sich der Ball des Spielers auf dem Grün, so dürfen der Spieler, sein Partner oder beider Caddies vor dem Schlag, nicht aber während der Schlag gespielt wird, eine Puttlinie angeben, wobei jedoch das Grün nicht berührt werden darf. Nirgendwo darf ein Zeichen zum Angeben einer Puttlinie gesetzt werden.

Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge

Anmerkung: Bei Mannschaftswettspielen darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) jeder Mannschaft die Einsetzung einer Person gestatten, welche Mannschaftsteilnehmern Belehrung (einschließlich Angebens einer Puttlinie) erteilen darf. Die Spielleitung darf Bedingungen bezüglich der Einsetzung und des zulässigen Verhaltens einer solchen Person erlassen, welche vor dem Erteilen von Belehrung der Spielleitung benannt werden muß.