Regel 28. Ball unspielbar

Der Spieler darf seinen Ball an jedem Ort auf dem Platz für unspielbar erklären, außer der Ball ist in einem Wasserhindernis. Ob der Ball unspielbar ist, unterliegt einzig und allein der Entscheidung des Spielers.

Erachtet der Spieler seinen Ball für unspielbar, so muß er unter Hinzurechnung einer Strafe von einem Schlag

a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder

b. einen Ball innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher zum Loch, fallenlassen; oder

c. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt fallenlassen, wo der Ball lag, wobei dieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallengelassen wird, liegen muß.

Ist der unspielbare Ball in einem Bunker, so darf der Spieler nach a, b oder c dieser Regel verfahren. Verfährt er nach b oder c, so muß ein Ball in dem Bunker fallengelassen werden.

Der nach dieser Regel aufgenommene Ball darf gereinigt werden.

Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge