Regel 24. Hemmnisse

Erklärung

Hemmnis ist alles Künstliche, eingeschlossen die künstlich angelegten Oberflächen und Begrenzungen von Straßen und Wegen sowie künstliches Eis, jedoch ausgenommen

a. Gegenstände zum Bezeichnen des Aus wie Mauern, Zäune, Pfosten und Geländer;
b. jeglicher im Aus befindliche Bestandteil eines unbeweglichen künstlichen Gegenstands; und
c. jegliche von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage.

24-1. Bewegliches Hemmnis

Von einem beweglichen Hemmnis darf ein Spieler folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:

a. Liegt der Ball nicht in oder auf dem Hemmnis, so darf das Hemmnis fortbewegt werden. Bewegt sich der Ball, so muß er zurückgelegt werden, und dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls unmittelbar auf das Fortbewegen des Hemmnisses zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen gilt Regel 18-2a.

b. Liegt der Ball in oder auf dem Hemmnis, so darf der Ball straflos aufgenommen und das Hemmnis fortbewegt werden. Der Ball muß so nahe wie möglich der Stelle unmittelbar unterhalb derjenigen, wo er in oder auf dem Hemmnis lag, nicht näher zum Loch, in Gelände oder Hindernis fallengelassen, auf dem Grün hingelegt werden.

Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 24-1 aufgenommen worden ist.

Solange ein Ball in Bewegung ist, darf ein Hemmnis, welches die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, ausgenommen ein bedienter Flaggenstock oder Ausrüstung der Spieler, nicht fortbewegt werden.>

Anmerkung: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallengelassen oder hingelegt werden muß, nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

24-2. Unbewegliches Hemmnis

a. Behinderung

Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf oder so dicht dabei liegt, daß die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das Hemmnis behindert sind. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein unbewegliches Hemmnis auf seine Puttlinie erstreckt. In anderweitigen Fällen ist ein Dazwischenkommen auf der Spiellinie als solches keine Behinderung nach dieser Regel.

b. Erleichterung

Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muß der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden (ohne Kreuzen unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch), der (a) nicht näher zum Loch liegt, (b) die umschriebene Behinderung ausschließt und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen und ihn innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einem Teil des Platzes fallenlassen, welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.

Anmerkung: Das Verbot, unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch zu kreuzen, gilt nicht für künstlich angelegte Oberflächen und Begrenzungen von Straßen und Wegen, oder wenn der Ball in oder auf dem Hemmnis liegt.

(II) Im Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muß ihn der Spieler in Übereinstimmung mit (I) aufnehmen und fallenlassen, doch muß der Ball in dem Bunker fallengelassen werden.

(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muß ihn der Spieler aufnehmen und in die nächstgelegene Lage hinlegen, die Erleichterung von der Behinderung bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis.

Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 24-2b aufgenommen worden ist.

(Ball rollt in eine Lage, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde - siehe Regel 20-2c V).

Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach Regel 24-2b dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für ihn wegen Behinderung durch irgend etwas anderes als ein unbewegliches Hemmnis ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu spielen, oder (b) die Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.

Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung wegen Behinderung durch unbewegliches Hemmnis nicht in Anspruch nehmen. Er muß den Ball spielen wie er liegt oder nach Regel 26-1 verfahren.

Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallengelassen oder hingelegt werden muß, nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

c. Ball verloren

Liegen berechtigte Anzeichen dafür vor, daß ein Ball in einem unbeweglichen Hemmnis verloren ist, so darf der Spieler, ausgenommen in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, straflos einen anderen Ball einsetzen und nach dem in Regel 24-2b vorgeschriebenen Verfahren vorgehen. Dabei gilt der Ball als an der Stelle liegend, wo er in das Hemmnis hineingegangen ist. Ist der Ball in einem unterirdischen Abflußrohr oder -kanal verloren, dessen Zugang in einem Wasserhindernis liegt, so muß ein Ball in dem Hindernis fallengelassen werden, oder der Spieler muß nach Regel 26-1, sofern anwendbar, verfahren.

Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge