Regel 23. Lose hinderliche Naturstoffe

Erklärung

Lose hinderliche Naturstoffe sind natürliche Gegenstände wie Steine, Blätter, Zweige, Äste und dergleichen, auch Kot, Würmer und Insekten sowie Aufgeworfenes und Haufen von ihnen, sofern die betreffenden Gegenstände weder befestigt noch angewachsen noch fest eingebettet sind und auch nicht am Ball haften.

Sand und loses Erdreich sind auf dem Grün, jedoch nirgendwo sonst, lose hinderliche Naturstoffe.

Schnee und natürliches Eis, ausgenommen Reif, sind zeitweiliges Wasser oder lose hinderliche Naturstoffe nach Wahl des Spielers. Künstlich hergestelltes Eis ist Hemmnis.

Tau und Reif sind nicht lose hinderliche Naturstoffe.

23-1. Erleichterung

Ausgenommen sowohl der lose hinderliche Naturstoff als auch der Ball liegen im selben Hindernis oder berühren es, darf loser hinderlicher Naturstoff straflos fortbewegt werden. Bewegt sich dabei der Ball, siehe Regel 18-2c.

Solange ein Ball in Bewegung ist, darf loser hinderlicher Naturstoff, welcher die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, nicht fortbewegt werden.

Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge

(Suchen nach Ball im Hindernis - siehe Regel 12-1)

(Puttlinie berühren - siehe Regel 16-1a)