Regel 19. Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten

Erklärungen

Nicht zum Spiel gehörig ist alles, was nicht zum Lochspiel bzw. im Zählspiel nicht zur Partei des Bewerbers gehört, einschließlich eines Platzrichters, eines Zählers, eines Beobachters und eines Vorcaddies. Jedoch gehören Wind und Wasser zum Spiel.

Ausrüstung ist alles, was vom oder für den Spieler benutzt, getragen oder mitgeführt wird, ausgenommen jeglicher Ball, den er an dem zu spielenden Loch gespielt hat, und jeglicher kleine Gegenstand wie Münze oder Tee, wenn er benutzt worden ist, um die Lage eines Balls oder die Ausdehnung einer Fläche, wo ein Ball fallengelassen werden muß, zu kennzeichnen. Ausrüstung schließt Golfwagen, gleich ob motorisiert oder nicht, ein. Benutzen zwei oder mehr Spieler einen solchen Wagen gemeinsam, so gilt er samt allem, was er enthält, als Ausrüstung desjenigen Spielers, dessen Ball betroffen ist; solange jedoch der Wagen von einem der ihn gemeinsam benutzenden Spieler bewegt wird, gilt er samt allem, was er enthält, als Ausrüstung des betreffenden Spielers.

Anmerkung: Ein an dem zu spielenden Loch gespielter Ball ist Ausrüstung, solange er aufgenommen und noch nicht wieder ins Spiel gebracht worden ist.

19-1. Durch nicht zum Spiel Gehöriges

Wird ein Ball in Bewegung zufällig durch etwas abgelenkt oder aufgehalten, das nicht zum Spiel gehört, so gilt dies als Spielzufall, ist straflos und der Ball muß gespielt werden wie er liegt, ausgenommen:

a. Kommt ein Ball in Bewegung nach einem anderswo als auf dem Grün gespielten Schlag in oder auf nicht zum Spiel Gehörigem zur Ruhe, das sich bewegt oder lebt, so muß der Spieler so nahe wie möglich der Stelle, wo sich das nicht zum Spiel Gehörige befand, als der Ball darin oder darauf zur Ruhe kam, den Ball in Gelände oder Hindernis fallenlassen, auf dem Grün hinlegen, und

b. wird ein Ball in Bewegung nach einem auf dem Grün gespielten Schlag durch nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten, das sich bewegt oder lebt, ausgenommen einen Wurm oder ein Insekt, oder kommt darin oder darauf zur Ruhe, so müssen der Schlag für ungültig erklärt, der Ball zurückgelegt und der Schlag wiederholt werden.

Ist der Ball nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

(Ball des Spielers durch anderen Ball abgelenkt oder aufgehalten - siehe Regel 19-5)

Anmerkung: Stellen Platzrichter oder Spielleitung fest, daß ein Ball eines Spielers absichtlich durch nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten worden ist, so gilt für den Spieler Regel 1-4 Ist das nicht zum Spiel Gehörige ein Mitbewerber oder dessen Caddie, so gilt für den Mitbewerber Regel 1-2.

19-2. Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung

a. Lochspiel

Wird der Ball eines Spielers versehentlich durch ihn selbst, seinen Partner oder ihre Caddies oder Ausrüstungen abgelenkt oder aufgehalten, so ist die Strafe für den Spieler Lochverlust.

b. Zählspiel

Wird der Ball eines Bewerbers versehentlich durch ihn selbst, seinen Partner oder ihre Caddies oder Ausrüstungen abgelenkt oder aufgehalten, so zieht sich der Bewerber eine Strafe von zwei Schlägen zu. Der Ball muß gespielt werden wie er liegt, ausgenommen er kommt in oder auf Kleidung oder Ausrüstung des Bewerbers, seines Partners oder ihrer Caddies zur Ruhe. In diesem Falle muß der Bewerber so nahe wie möglich der Stelle, wo sich der Gegenstand befand, als der Ball darin oder darauf zur Ruhe kam, den Ball in Gelände oder Hindernis fallenlassen, auf dem Grün hinlegen.

Ausnahme: Fallengelassener Ball - siehe Regel 20-2a.

(Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten durch Spieler, Partner oder Caddie - siehe Regel 1-2)

19-3. Durch Gegner, Caddie oder Ausrüstung im Lochspiel

Wird der Ball eines Spielers durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung versehentlich abgelenkt oder aufgehalten, so ist das straflos. Der Spieler darf den Ball spielen wie er liegt, oder, bevor eine Partei einen weiteren Schlag spielt, den Schlag für ungültig erklären und einen Ball straflos so nahe wie möglich der Stelle spielen, von welcher der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5)

Ist der Ball in oder auf Kleidung des Gegners oder dessen Caddies oder auf seiner Ausrüstung zur Ruhe gekommen, so darf der Spieler so nahe wie möglich der Stelle, wo sich der Gegenstand befand, als der Ball darin oder darauf zur Ruhe kam, den Ball in Gelände oder Hindernis fallenlassen, auf dem Grün hinlegen.

Ausnahme: Ball trifft Person, welche Flaggenstock bedient - siehe Regel 17-3b

(Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten durch Gegner oder Caddie - siehe Regel 1-2)

19-4. Durch Mitbewerber, Caddie oder Ausrüstung im Zählspiel

Siehe Regel 19-1 bezüglich Ball abgelenkt durch nicht zum Spiel Gehöriges.

19-5. Durch anderen Ball

a. In Ruhe

Wird der nach einem Schlag in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen in Ruhe befindlichen Ball im Spiel abgelenkt oder aufgehalten, so muß der Spieler seinen Ball spielen wie er liegt. Im Lochspiel ist der Fall straflos. Im Zählspiel ist dies straflos, sofern nicht beide Bälle vor dem Schlag auf dem Grün gelegen hatten. In diesem Fall zieht sich der Spieler eine Strafe von zwei Schlägen zu.

b. In Bewegung

Wird der nach einem Schlag in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen anderen nach einem Schlag in Bewegung befindlichen Ball abgelenkt oder aufgehalten, so muß der Spieler seinen Ball spielen wie er liegt. Der Fall ist straflos, sofern der Spieler nicht gegen Regel 16-1g verstoßen und sich die Strafe für Verstoß gegen jene Regel zugezogen hat.

Ausnahme: Ist der Ball des Spielers nach einem auf dem Grün gespielten Schlag in Bewegung und der andere Ball in Bewegung ist nicht zum Spiel gehörig - siehe Regel 19-1b

Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge