Regel 17. Der Flaggenstock

17-1. Flaggenstock bedient, entfernt oder hochgehalten

Vor und während dem Schlag darf der Spieler den Flaggenstock bedienen, entfernen oder zum Anzeigen der Lage des Lochs hochhalten lassen. Dies darf nur auf vom Spieler vor dem Spielen seines Schlags erteilte Ermächtigung geschehen.

Wird der Flaggenstock vor dem Schlag von irgendwem mit Kenntnis des Spielers und ohne dessen Einwand bedient, entfernt oder hochgehalten, so gilt dies als mit Ermächtigung des Spielers geschehen. Wenn irgendwer den Flaggenstock bedient oder hochhält bzw. dicht am Loch steht, während ein Schlag gespielt wird, so gilt dies solange als Bedienen des Flaggenstocks, bis der Ball zur Ruhe gekommen ist.

17-2. Bedienen ohne Ermächtigung

a. Lochspiel

Im Lochspiel dürfen ein Gegner oder sein Caddie den Flaggenstock nicht ohne Ermächtigung oder vorherige Kenntnis des Spielers bedienen, entfernen oder hochhalten, während der Spieler einen Schlag spielt oder sein Ball in Bewegung ist.

b. Zählspiel

Wenn im Zählspiel ohne Ermächtigung oder vorherige Kenntnis des Bewerbers ein Mitbewerber oder dessen Caddie den Flaggenstock bedienen, entfernen oder hochhalten, während der Bewerber einen Schlag spielt oder sein Ball in Bewegung ist, so zieht sich der Mitbewerber die Strafe für Verstoß gegen diese Regel zu. Trifft in einem solchen Fall der Ball des Bewerbers den Flaggenstock, die bedienende Person oder irgend etwas, das sie mitführt, so zieht sich der Bewerber keine Strafe zu und der Ball muß gespielt werden wie er liegt; war der Schlag jedoch vom Grün aus gespielt worden, so muß er annulliert, der Ball zurückgelegt und der Schlag wiederholt werden.

Strafe für Verstoß gegen Regel 17-1 oder -2
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge

17-3. Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person

Der Ball des Spielers darf nicht treffen

a. den Flaggenstock, während er von dem Spieler, seinem Partner oder einem ihrer Caddies oder einer anderen Person mit Ermächtigung oder vorheriger Kenntnis des Spielers bedient oder entfernt oder hochgehalten worden ist; oder

b. den Caddie des Spielers, seinen Partner oder dessen Caddie, während sie den Flaggenstock bedienen, oder eine andere Person, die mit Ermächtigung oder vorheriger Kenntnis des Spielers den Flaggenstock bedient, oder irgend etwas, das irgendeine dieser Personen mitführt; oder

c. den unbedienten Flaggenstock im Loch, sofern der Ball vom Grün aus gespielt worden war.

Strafe für Verstoß gegen Regel 17-3
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge und Ball spielen wie er liegt

17-4. Ball kommt am Flaggenstock zur Ruhe

Ruht der Ball an dem im Loch befindlichen Flaggenstock, so dürfen der Spieler oder jemand anders, den er dazu ermächtigt hat, den Flaggenstock bewegen oder entfernen, und fällt dabei der Ball in das Loch, so gilt er als vom Spieler mit seinem letzten Schlag eingelocht; andernfalls muß der Ball, wenn er bewegt worden ist, straflos am Lochrand hingelegt werden.